Gemeinderat
von links: Ignaz Gmür (Gemeindeschreiber), Cornel Aerne, Andreas Büeler, Heribert Hubatka, Cornelia Steiner, Herbert Blöchlinger Das Wichtigste in Kürze Der Gemeinderat (Exekutive) ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde (Art. 135 Gemeindegesetz). Er besteht aus dem Gemeindepräsidenten (Vorsitzender im Halbamt) und vier nebenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Die Wahl des Gemeindepräsidenten und der Mitglieder erfolgt alle vier Jahre. Die derzeitige Amtsperiode endet am 31.12.2012. Das Vize-Präsidium wechselt jeweils auf Beginn der neuen Amtsperiode. Die Sitzungen des Gemeinderates finden in der Regel alle drei Wochen statt; sie sind nicht öffentlich.
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